Strafrechtsdefinitionen Der Begriff der Gegenwärtigkeit im Rahmen des Notwehrrechts 12. Februar 2013 von Rechtsanwalt Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht - Berlin-Kreuzberg | Kommentar schreiben Da das Recht dem Unrecht bekanntlich nicht zu weichen braucht, darf man sich oder einen anderen bei Angriffen gegen Leib, Leben, Freiheit, Ehre und Eigentum verteidigen. Juristen bezeichnen dieses Institut der erlaubten Verteidigung als Notwehr, die in § 32 StGB normiert ist und wie folgt lautet: § 32 StGB Abs. 2: “ Notwehr ist die […] Weiterlesen » Angriff Gegenwärtig Notwehr