Urteil- und Entscheidungsbesprechung Verstoß gegen Betäubungsmittelgesetz (BtMG) Unerlaubter bewaffneter Handel mit Betäubungsmitteln nach § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG: Der Fund von Waffen und zum Verkauf bestimmter Drogen in einer Wohnung – Die Strafbarkeit im Rahmen der sogenannten Wohnungsfälle 9. Dezember 2013 / 8. Dezember 2013 von Rechtsanwalt Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht - Berlin-Kreuzberg | Kommentar schreiben Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe muss derjenige rechnen, der mit Betäubungsmitteln unerlaubten Handel treibt. Drastisch nach oben verschiebt sich der Strafrahmen, wenn Drogen bewaffnet gehandelt werden. Gemäß § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG erwartet denjenigen eine Freiheitsstrafe von nicht unter fünf Jahren, der mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unerlaubt Handel […] Weiterlesen » Drogen Handel Waffe