Revision Verwerfung einer Revision ohne mündliche Verhandlung und Begründung möglich 1. September 2014 von Rechtsanwalt Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht - Berlin-Kreuzberg | Kommentar schreiben Es bleibt dabei – die Verwerfung einer Revision durch Beschluss ist auch ohne mündliche Verhandlung und ohne Begründung möglich Nach § 349 Abs. 2 StPO kann der Bundesgerichtshof (BGH) eine Revision einstimmig durch Beschluss verwerfen, wenn er sie für offensichtlich unbegründet erachtet. Gegen diese Regelung hatte sich ein Revisionsführer mit der Verfassungsbeschwerde gewandt und dabei […] Weiterlesen » § 349 StPO Beschluss BGH BVerfG EMRK mündliche Verhandlung