Strafrechtsdefinitionen Strafrechtsdefinitionen zum Mitlernen – Natürliche Handlungseinheit 10. Februar 2010 / 27. Januar 2010 von Rechtsanwalt Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht - Berlin-Kreuzberg | Kommentar schreiben Natürliche Handlungseinheit liegt (nach Ansicht der Rechtsprechung) vor, wenn mehrere im Wesentlichen gleichartige Verhaltensweisen von einem einheitlichen Willen getragen werden und aufgrund ihres räumlich-zeitlichen Zusammenhangs derart eng miteinander verbunden sind, dass das gesamte Tätigwerden objektiv auch für einen Dritten bei natürlicher Betrachtungsweise als ein einheitliches, zusammengehörendes Tun erscheint (BGHSt 10, 230) Vorschlag für weitere Definitionen? Weiterlesen » Natürliche Handlungseinheit