Beste Unterhaltung Die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel im martialischen Outfit ist nicht strafbar, auch wenn mehrere Fahrgäste die Polizei rufen. (Warum, René?) 6. Oktober 2015 von Rechtsanwalt Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht - Berlin-Kreuzberg | 2 Kommentare zu Die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel im martialischen Outfit ist nicht strafbar, auch wenn mehrere Fahrgäste die Polizei rufen. (Warum, René?) Normalerweise ist es kein Vergnügen, die Pressemitteilungen der Bundespolizei zu lesen. Scheint das leitende Motiv doch selten „Was ist kurios?“ oder gar „Was ist relevant?“ sondern in der Regel „Haben wir heute schon genug rausgehauen?“ zu sein. So erschienen allein am 05. Oktober 2015 38 (achtunddreißig!) Pressemitteilungen der Bundespolizei, darunter zeitlose Klassiker wie Bierflasche gegen […] Weiterlesen » Ninja; Bundespolizei; dieärzte