Urteil- und Entscheidungsbesprechung Voraussetzung zur konkludenten Bejahung des besonderen öffentlichen Interesses, §§ 77 ff., 248a StGB 27. Januar 2025 / 13. Januar 2025 von Rechtsanwalt Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht - Berlin-Kreuzberg | Kommentar schreiben Die konkludente Bejahung des besonderen öffentlichen Interesses setzt eine Prozesshandlung voraus, aus welcher der Verfolgungswille bezüglich des Antragsdelikts hinreichend deutlich wird. Zum Sachverhalt Der Angeklagte wurde wegen gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Diebstahl durch das Landgericht Köln verurteilt. Die Revision des Angeklagten verzeichnete einen Teilerfolg. Zum Beschluss des BGH vom 17.07.2024 – 2 StR 218/24 […] Weiterlesen » Körperverletzung Öffentliches Interesse Raub Strafrecht