Urkundenfälschung Urteil- und Entscheidungsbesprechung Ein gefälschter Personenausweis, der eine tatsächlich nicht existierende Behörde als Aussteller erkennen lässt, stellt eine Urkunde im Sinne des § 267 StGB dar, solange es sich bei dem Namen der Behörde nicht um einen erkennbaren Phantasienamen handelt. 14. Dezember 2014 / 29. März 2016 von Rechtsanwalt Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht - Berlin-Kreuzberg | Kommentar schreiben In seinem Urteil vom 14.05.2014, 3 Ss 50/14 hat das Oberlandesgericht (OLG) Bamberg entschieden, dass die tatsächliche Existenz des Ausstellers eines Ausweises weder für die Frage der Ausstellererkennbarkeit noch für die Frage der Täuschung über die Ausstelleridentität eine Voraussetzung des Urkundenbegriffs nach § 267 StGB sei. Etwas anderes gelte nach Ansicht des OLG nur, wenn […] Weiterlesen » Personalausweis Urkundenfälschung