Beste Unterhaltung Verstoß BtMG - Anbau von Betäubungsmitteln Verstoß BtMG - Cannabis Haschisch Marihuana Vorsatz oder Unwissenheit schützt vor Strafe nicht Der Rübenbauer als Cannabisproduzent? 23. April 2016 von Rechtsanwalt Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht - Berlin-Kreuzberg | Kommentar schreiben Nach § 29 BtMG liegt ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz vor, sobald man unerlaubt Betäubungsmittel anbaut. Nach § 1 Abs. 1 BtMG unterfallen alle Stoffe dem Betäubungsmittelgesetz, die in Anlage I bis III aufgeführt werden. In der Anlage I werden alle nicht verkehrsfähigen Drogen aufgeführt. Hier findet man unter „C“ als nicht verkehrsfähiges Betäubungsmittel: Cannabis […] Weiterlesen » Nutzhanf Rübenanbau Schutzstreifen THC