Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln Urteil- und Entscheidungsbesprechung Verstoß BtMG - Handeltreiben mit Betäubungsmitteln Verstoß gegen Betäubungsmittelgesetz (BtMG) Einziehung von Macheten und Messern – Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln 10. Juli 2023 / 5. Juli 2023 von Rechtsanwalt Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht - Berlin-Kreuzberg | Kommentar schreiben „Gegenstände, die durch eine vorsätzliche Tat hervorgebracht (Tatprodukte) oder zu ihrer Begehung oder Vorbereitung gebraucht worden oder bestimmt gewesen sind (Tatmittel), können eingezogen werden.“ (§ 74 Abs. 1 StGB) So auch im vorliegenden Fall: Der Angeklagte wurde vom Landgericht Berlin wegen bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 8 Monaten verurteilt […] Weiterlesen » 5 StR 393/22 Betäubungsmittel Bewaffnetes Handeltreiben Einhandmesser Einziehung Handeltreiben mit Betäubungsmitteln Karambitmesser Machete Springmesser