Diebstahl, § 242 StGB Strafrechtsdefinitionen Der Begriff des umschlossenen Raumes als besonders schwerer Fall des Diebstahls 16. September 2014 / 16. September 2014 von Rechtsanwalt Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht - Berlin-Kreuzberg | 2 Kommentare zu Der Begriff des umschlossenen Raumes als besonders schwerer Fall des Diebstahls Der Diebstahl gehört zu den Klassikern der strafrechtlichen Klausur. Eine Reihe von Problemen verbergen sich jedoch nicht in § 242 StGB selbst, sondern in seinen Qualifikationen und Regelbeispielen. Besonders der Einbruchsdiebstahl ist von besonderer Klausurrelevanz und sollte daher sicher beherrscht werden. Deshalb wiederholen wir heute den Begriff des umschlossenen Raumes in § 243 Abs. 1 […] Weiterlesen » § 243 StGB besonders schwerer Fall des Diebstahls Einbruchsdiebstahl umschlossener Raum