Urteil- und Entscheidungsbesprechung Tateinheit von Mord und gefährlicher Körperverletzung mit dem besonders schweren Kriegsverbrechen des Einsatzes verbotener Methoden der Kriegsführung; § 11 I 1 Nr. 1, II 2 VStGB, §§ 211, 224 I, 52 StGB 17. Juli 2024 / 6. Juli 2024 von Rechtsanwalt Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht - Berlin-Kreuzberg | Kommentar schreiben Die Tatbestände des – gegebenenfalls versuchten – Mordes und der gefährlichen Körperverletzung können mit dem besonders schweren Kriegsverbrechen des Einsatzes verbotener Methoden der Kriegsführung in Tateinheit stehen und treten nicht hinter diesem zurück. Zum Sachverhalt Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, mit einem persönlichen Rachemotiv, einen Sprengkopf (Panzerabwehrwaffe) bei der Ausgabe von Hilfsgütern in eine versammelte Menschenmenge […] Weiterlesen » BGH gefährliche Körperverletzung Kriegsverbrechen Mord Völkerstrafgesetzbuch