Strafrechtsdefinitionen Strafrechtsdefinitionen zum Mitlernen – Vorsatz 10. März 2010 / 27. Januar 2010 von Rechtsanwalt Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht - Berlin-Kreuzberg | Kommentar schreiben im Sinne des § 16 ist der Wille zur Verwirklichung eines Straftatbestandes in Kenntnis aller seiner objektiven Tatumstände. Kurz: Wissen und Wollen der Tatbestandsverwirklichung Vorschlag für weitere Definitionen? Weiterlesen » Vorsatz