Beste Unterhaltung Diebstahl, § 242 StGB Polizei Schwerer Diebstahl „Schwerer“ Diebstahl bedeutet nicht „schwieriger“ Diebstahl 5. Oktober 2015 / 5. Oktober 2015 von Rechtsanwalt Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht - Berlin-Kreuzberg | Kommentar schreiben Die juristische Fachsprache zu verstehen, ist für den Laien mitunter nicht ganz einfach. Dabei ist die präzise Verwendung der deutschen Sprache für die Lösung der meisten Rechtsprobleme entscheidend. Vor allem im Strafrecht spielt der Wortlaut regelmäßig auch die größte Rolle bei der Auslegung von Gesetzen. Dass bereits kleine Abweichungen in der Wortwahl große Unterschiede machen […] Weiterlesen » besonders schwerer Fall Diebstahl Polizei schwerer Diebstahl Wortlaut