Im Zuge meiner aktuellen Klausurvorbereitung bin ich auf das folgende Problem gestoßen:
A ist professioneller Trompetenspieler. Kurz vor einem wichtigen Auftritt verliert A das Mundstück für seine Trompete. Um den Termin nicht absagen zu müssen, geht er zu einem befreundeten Musiker B und bittet ihn, ihm das Mundstück für den Auftritt zu leihen. Leider hat B am selben Abend einen ebenso wichtigen Auftritt und verweigert daher die Herausgabe seines Mundstücks. A ist wütend und schlägt den B nieder. Sodann nimmt er das Mundstück an sich. Nach dem erfolgreichen Auftritt steckt er das Mundstück – wie von Anfang an geplant – in den Briefkasten des B.
Strafbarkeit nach den §§ 249 ff. StGB?
Versucht euch einmal an einer Lösung. Morgen gibt es meinen Vorschlag.
Stefan Zwingel
Hallo,
wenn ich das Datum neben Teil 1 richtig deute wurde der Beitrag am 18.1.2010 geschrieben. Wo ist denn Teil 2? Den hätte ich gerne… schreib Klausur am Montag und fand den Teil 1 schon sehr entspannt, im Vergleich zu dem was in JuS, JA und Co. steht.
Bitte um Teil 2…
Grüße bStefan