Besonderer Teil StGB Erregung öffentlichen Ärgernisses Strafrechtsdefinitionen Die Erregung öffentlichen Ärgernisses 21. Juni 2021 / 31. Mai 2021 von Rechtsanwalt Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht - Berlin-Kreuzberg | Kommentar schreiben Die Erregung öffentlichen Ärgernisses stellt in Deutschland gemäß § 183a StGB (Strafgesetzbuch) eine Straftat dar. Aber was ist unter diesem Begriff genau zu verstehen? Wann macht man sich strafbar? In § 183a StGB heißt es indes wie folgt: „Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis […] Weiterlesen » Definition Erheblichkeit Erregung Erregung öffentlichen Ärgernisses Öffentlichkeit